
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat handelt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie seiner Geschäftsordnung. Dabei orientiert er sich zudem an den Empfehlungen und Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Unternehmensführung sowie die Mitwirkung an wesentlichen Entscheidungen durch entsprechende Zustimmungsvorbehalte.
Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands verantwortlich. Darüber hinaus beschließt er auf Vorschlag des Präsidiums ein transparentes und nachvollziehbares Vergütungssystem für den Vorstand. Bei wesentlichen Änderungen, jedoch mindestens alle vier Jahre, wird dieses System der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, zu deren Vorsitzenden sowie zur Dauer der Zugehörigkeit der einzelnen Mitglieder.
Herbert A. Lenze
Aufsichtsratsvorsitzender
Norbert A. Grützner
Aufsichtsrat
Oksana Bykova
Aufsichtsrat