Vertragsbestimmungen, AGB und Merkblätter

01

Allgemeine Geschäftsbedingungen und ergänzende Vertragsbestimmungen der TELENORMA AG

Diese Unterlagen enthalten die allgemeinen kaufmännischen, servicebezogenen und softwarebezogenen Grundlagen der Zusammenarbeit mit der TELENORMA AG. Sie regeln insbesondere Einrichtung, Instandhaltung, Software-Nutzung, Zahlungsbedingungen, Fremdprodukte, Haftung, SaaS-Leistungen, Systemverfügbarkeit, Gewährleistung, Vertraulichkeit, Datenschutz sowie ergänzende Merkblätter zu Schnittstellen und kunden-eigener Hardware.

Sie gelten ergänzend zu Angeboten, Auftragsbestätigungen, Einzelverträgen, Projektrahmenverträgen, Nutzungsvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen, soweit sie dort einbezogen werden.

Typische Anwendungsfälle:

  • Software-as-a-Service-Leistungen,
  • HANDELSFAKTOR- und Kassensystemleistungen,
  • Service- und Supportleistungen,
  • Bereitstellung und Nutzung von TELENORMA-Software,
  • ergänzende Vertragsgrundlagen bei Projekten und Einzelaufträgen.
DOWNLOAD · Stand Dezember 2025 Allgemeine Geschäftsbedingungen und ergänzende Vertragsbestimmungen
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02

Nutzungsbedingungen für Kasse2020, MOD CENTER und NENGO

Diese Nutzungsbedingungen regeln die ergänzende Nutzung von TELENORMA-eigenen Softwaremodulen, insbesondere Kasse2020, MOD CENTER und NENGO. Sie betreffen die Freischaltung, Nutzung, Verantwortung, Abrechnung und mögliche Abschaltung von modifizierenden Modulen und Erweiterungen im Zusammenhang mit HANDELSFAKTOR.

Die Nutzungsvereinbarung ersetzt bestehende HANDELSFAKTOR- oder SaaS-Vereinbarungen nicht, sondern ergänzt diese für die Nutzung zusätzlicher Module, Funktionen, Editionen und administrativer Erweiterungen.

Typische Anwendungsfälle:

  • Nutzung von Kasse2020-Modulen,
  • Freischaltung von Funktionen im MOD CENTER,
  • Nutzung von NENGO,
  • modulare Erweiterungen der HANDELSFAKTOR-Kassenlösung,
  • gesponserte oder kostenpflichtige Module,
  • administrative oder konfigurierende Softwarefunktionen.
DOWNLOAD Nutzungsbedingungen Kasse2020, MOD CENTER und NENGO
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03

Softwareentwicklung im Kundenauftrag

Diese Bedingungen gelten für kundenindividuelle Softwareentwicklungen, Anpassungen, Erweiterungen, Konfigurationen, Integrationen, Schnittstellenarbeiten, Analyse-, Beratungs-, Projekt-, Dokumentations-, Übergabe-, Einweisungs-, Migrations-, Test-, Support- und sonstige Unterstützungsleistungen der TELENORMA AG, soweit diese im Kundenauftrag erbracht werden.

Sie regeln insbesondere Vertragsart, Aufwandsschätzungen, Abrechnung nach Aufwand, Mitwirkungspflichten, Leistungsumfang, Change Requests, Fremdsysteme, Schnittstellen, kunden-eigene Infrastruktur, Sourcecode, Dokumentation, Nutzungsrechte, Abnahme, Gewährleistung, Supportabgrenzung, Datenschutz, KI-/Analysefunktionen und Haftung.

Typische Anwendungsfälle:

  • kundenspezifische Softwareentwicklung,
  • individuelle Anpassungen bestehender TELENORMA-Systeme,
  • Schnittstellen- und Integrationsentwicklung,
  • Migrationen und technische Übergaben,
  • Entwicklung von Apps, Portalen, Dashboards oder Plattformbestandteilen,
  • kundenspezifische Erweiterungen von SaaS-, Kassen- oder Business-Lösungen,
  • technische Unterstützung bei Eigenbetrieb, Übergabe oder Weiterentwicklung.
DOWNLOAD · Stand Juni 2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung im Kundenauftrag
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04

Software as a Service / HANDELSFAKTOR / Kassensysteme

Ergänzende Vertragsbestimmungen Software as a Service

Die ergänzenden Vertragsbestimmungen für Software-as-a-Service-Leistungen regeln die Nutzung und Betriebsunterstützung von Software, die von TELENORMA über das Internet bereitgestellt wird. Dazu gehören insbesondere die Überlassung der Software im vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang, die Speicherung von Kassendaten, der Systembetrieb, Nutzungsrechte, Rechte an Daten, Wartung, Systemverfügbarkeit, Störungsmeldungen, Gewährleistung, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Vertraulichkeit und Datenschutz.

Diese Bedingungen gelten für SaaS-Leistungen nur dann, wenn sie im jeweiligen Vertragsverhältnis wirksam einbezogen wurden.

Typische Anwendungsfälle:

  • HANDELSFAKTOR SaaS,
  • cloudbasierte Kassensysteme,
  • zentrale Softwaremodule,
  • Kassendatenverarbeitung im Rechenzentrum,
  • laufender Systembetrieb durch TELENORMA,
  • Nutzung von TELENORMA-Software über das Internet.
05

Cloud-TSE und fiskalische Kassensystemleistungen

Die Cloud-TSE-Vereinbarung regelt die Nutzung der TELENORMA Cloud-TSE-Lösung auf Basis der Fiskal-Cloud-Leistungen. Vertragsgegenstand sind insbesondere Cloud-TSE Software as a Service, Serviceleistungen sowie Überlassung und Pflege der hierfür erforderlichen Software.

Die Unterlagen enthalten unter anderem eine Leistungsbeschreibung Cloud TSE, Service Level, Nutzungsbedingungen, allgemeine Vertragsbedingungen, SaaS-Bestimmungen sowie ergänzende Merkblätter zu Schnittstellen und kunden-eigener Hardware. Die Verantwortung für den gesetzeskonformen Betrieb des elektronischen Aufzeichnungssystems und für die Einhaltung steuerlicher Pflichten verbleibt beim Steuerpflichtigen beziehungsweise Kunden.

Typische Anwendungsfälle:

  • Cloud-TSE-Anbindung,
  • fiskalische Kassenfunktionen,
  • technische Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme,
  • Signierung und Bereitstellung von Signaturlogfiles,
  • TSE-bezogene Betriebs- und Mitwirkungspflichten,
  • Kassen- und Fiskalprozesse im Zusammenhang mit HANDELSFAKTOR.
DOWNLOAD · Stand März 2021 Cloud-TSE SaaS-Vereinbarung
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06

Kassenführung, Aufzeichnungspflichten und Dokumentation

Dieses Merkblatt enthält Hinweise zur Nutzung des HANDELSFAKTOR-Kassensystems im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten, Kassennachschau, Bedienungsabläufen, Revisionssicherheit, Verfahrensdokumentation, Kassenbuch und internen Kassenanweisungen.

Es beschreibt insbesondere grundlegende Empfehlungen zum täglichen Umgang mit Kasse und Bargeld, Bedienabläufe im HANDELSFAKTOR-Kassensystem, Hinweise zu Z-Bons, Retouren, Kassenbestand, Kassenbuch und Aufbewahrung von Kassenunterlagen. Das Merkblatt ersetzt keine steuerliche Beratung und keine Abstimmung der kundenseitigen Abläufe mit dem Steuerberater.

Typische Anwendungsfälle:

  • Vorbereitung auf Kassennachschau oder Betriebsprüfung,
  • interne Kassenorganisation,
  • Bedienungsdokumentation für HANDELSFAKTOR,
  • Kassenbuchführung,
  • Kassenanweisung für Mitarbeiter,
  • Aufbewahrung von Kassenunterlagen.
DOWNLOAD · Stand Januar 2018 Merkblatt Aufzeichnungspflicht, Bedienungsanleitung, Dokumentation, Kassenbuch und Kassenanweisung
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07

Schnittstellen und Fremdsysteme

Merkblatt Erstellung von Schnittstellen im Rahmen von SaaS-Vereinbarungen

Dieses Merkblatt beschreibt die besonderen Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und Leistungsgrenzen bei der Erstellung, Installation, Nutzung und Störungsbearbeitung von Schnittstellen zwischen TELENORMA-Systemen und Fremdsystemen.

Schnittstellen setzen grundsätzlich funktionierende, dokumentierte und ausreichend beschriebene Import-/Export-Schnittstellen oder andere geeignete Wege zum Datenaustausch mit dem anzubindenden System voraus. Die bloße Bereitstellung von Datenbankzugängen, Shop-Zugängen oder unvollständigen technischen Informationen genügt regelmäßig nicht als ausreichende Schnittstellendokumentation.

Typische Anwendungsfälle:

  • Anbindung von ERP- oder Warenwirtschaftssystemen,
  • Datenimporte und Datenexporte,
  • API-Anbindungen,
  • Payment-, Fiskal- oder Drittsystem-Schnittstellen,
  • kundenspezifische Integrationen,
  • Verwendung von Konnektoren,
  • Support bei Störungen im Zusammenhang mit Fremdsystemen.
DOWNLOAD · Stand Dezember 2022 Merkblatt Erstellung von Schnittstellen im Rahmen von SaaS-Vereinbarungen
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08

DATEV-Modul und DATEV-Schnittstellen

Merkblatt DATEV-Modul zum Export von Kassendaten

Dieses Merkblatt regelt die ergänzende Beauftragung des DATEV-Moduls zum Export von Kassendaten im DATEV-Format im Rahmen von HANDELSFAKTOR Software-as-a-Service-Verträgen. Es beschreibt insbesondere die Voraussetzungen für den Export, die Zuordnung zu Buchungskonten, Übermittlungswege, Betrieb, Störungsmeldungen und Verantwortlichkeiten des Kunden.

Typische Anwendungsfälle:

  • Export von Kassendaten im DATEV-Format,
  • monatliche oder tägliche Übermittlung von Buchhaltungsdaten,
  • Einrichtung und Nutzung eines DATEV-Moduls,
  • Übergabe von Daten an Buchhaltung oder Steuerberater,
  • Zuordnung von Kassendaten zu Buchungskonten.
DOWNLOAD · Stand 01.01.2020 Merkblatt DATEV-Modul
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09

Merkblatt Erstellung von Schnittstellen für das DATEV-Format

Dieses Merkblatt beschreibt die Erstellung von Schnittstellen für das DATEV-Format im Rahmen von HANDELSFAKTOR SaaS-Vereinbarungen. Es betrifft insbesondere die technische und organisatorische Einrichtung einer DATEV-Schnittstelle, die erforderliche Kontenzuordnung, Übermittlungsintervalle, E-Mail-Übermittlung, Störungsbearbeitung und Abgrenzung zu Fremdsystemen.

DOWNLOAD · Stand Januar 2018 Merkblatt Erstellung von Schnittstellen für das DATEV-Format
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10

Kunden-eigene Hardware und Infrastruktur

Merkblatt Kunden-eigene Hardware im Rahmen von HANDELSFAKTOR SaaS-Vereinbarungen

Dieses Merkblatt beschreibt die Verantwortungsabgrenzung, wenn Kunden eigene Hardware, Kassenrechner, Server, Netzwerke, Peripheriegeräte, Drucker, Scanner, Betriebssysteme oder sonstige Infrastruktur im Zusammenhang mit TELENORMA-Leistungen einsetzen.

Es stellt klar, dass Installation, Wartung, Treiberinstallation, Inbetriebnahme von Peripheriegeräten und Supportleistungen im Zusammenhang mit kunden-eigener Hardware gesondert nach Aufwand erfolgen können. Die Verfügbarkeit der SaaS-Software im Rechenzentrum bleibt hiervon getrennt zu betrachten.

Typische Anwendungsfälle:

  • Einsatz kunden-eigener Kassengeräte,
  • Nutzung eigener PCs, Server oder Netzwerke,
  • kundenseitige Drucker, Scanner oder Peripherie,
  • eigene Internet-, VPN- oder Netzwerkumgebungen,
  • lokale Installationen oder Offline-Versionen,
  • Supportfälle mit Bezug zu kunden-eigener Hardware.
DOWNLOAD Merkblatt Kunden-eigene Hardware im Rahmen von HANDELSFAKTOR SaaS-Vereinbarungen
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11

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Soweit TELENORMA personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, werden die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gesondert abgeschlossen. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung hängt vom jeweiligen Produkt, Projekt, Betriebsmodell und der konkreten Datenverarbeitung ab.

Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Verantwortlichkeiten, Weisungen, Pflichten des Auftragnehmers, Mitwirkungspflichten, Nachweismöglichkeiten, Subunternehmer, Informationspflichten, Löschung und Rückgabe von Daten sowie Haftungs- und Datenschutzregelungen.

DOWNLOAD Anlage Datenschutzvereinbarung und Auftragsdatenverarbeitung
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12

Technische und organisatorische Maßnahmen / TOM

Die Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschreibt die grundlegenden Maßnahmen der TELENORMA AG zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten. Sie betrifft insbesondere Datensicherheit, Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Netzwerksicherheit, Datensicherung, Wiederherstellung, Mitarbeiterschulungen, physische Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentation, Verarbeitungsprotokolle, Datenschutz-Folgenabschätzung und Vereinbarungen mit Dritten.

DOWNLOAD · Stand Dezember 2023 Technische und organisatorische Maßnahmen / TOM
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Datenschutz bei Webprojekten und SSL-Zertifikaten

Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung – Maßnahmenkatalog SSL-Zertifikat

Dieses Hinweisblatt enthält Informationen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen an Webseiten, insbesondere zur Absicherung von Datenübertragungen durch SSL-Zertifikate, zur Verschlüsselung von Kontaktformularen und zur technischen Absicherung von Internetauftritten.

Es dient als allgemeine Information zu möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Webprojekten und ersetzt keine rechtliche Prüfung oder Datenschutzerklärung durch den Kunden oder dessen Datenschutzbeauftragten.

Typische Anwendungsfälle:

  • Webseiten mit Kontaktformularen,
  • Online-Shops,
  • SSL-Zertifikate,
  • technische Datenschutzmaßnahmen bei Webprojekten,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung datenschutzrelevanter technischer Angaben.
DOWNLOAD Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung – Maßnahmenkatalog SSL-Zertifikat
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Projektverträge, Rahmenverträge und individuelle Vereinbarungen

Neben den hier bereitgestellten allgemeinen Bedingungen können für einzelne Projekte zusätzliche, abweichende oder vorrangige Vereinbarungen gelten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Angebote,
  • Auftragsbestätigungen,
  • Projektrahmenverträge,
  • Global- oder Rahmenverträge,
  • Einzelverträge,
  • Leistungsbeschreibungen,
  • Change Requests,
  • Abnahme- oder Leistungsbestätigungen,
  • Nutzungsvereinbarungen,
  • Datenschutz- oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen,
  • Sourcecode-, Übergabe- oder Migrationsvereinbarungen.
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Hinweise zur Verwendung der Dokumente

Die hier bereitgestellten Dokumente dienen der transparenten Darstellung unserer Vertragsgrundlagen. Sie gelten nicht automatisch für jedes Vertragsverhältnis, sondern nur, soweit sie im jeweiligen Vertrag, Angebot, Auftrag, Projektrahmenvertrag, in einer Auftragsbestätigung oder in sonstiger wirksamer Weise einbezogen wurden.

Maßgeblich für das konkrete Vertragsverhältnis sind die jeweils vereinbarten und wirksam einbezogenen Vertragsbestandteile sowie die dort geregelte Rangfolge.

Ältere Fassungen gelten nur, soweit sie im jeweiligen Vertragsverhältnis ausdrücklich einbezogen wurden oder weiterhin anwendbar sind.

Hinweise, Merkblätter und technische Informationen dienen der Erläuterung von Abläufen, Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten. Sie ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung des Kunden.

Bei Fragen zu den für Ihr Vertragsverhältnis geltenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei TELENORMA.